Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Zeichen- und Konstruktionsbüro TB-CAD Tina Brunke
1. Allgemeines
Die Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TB-
CAD Tina Brunke – im Folgenden TB-CAD genannt.
Abweichungen von diesen allgemeinen Vertragsbestandteilen sind nur verbindlich, soweit diese Abreden in Schriftform
Vertragsbestandteil geworden sind.
2. Angebote, Inhalte und Preise
Die Angebote der TB-CAD sind freibleibend bis zur Auftragerteilung durch den Auftraggeber bzw. einer Bestätigung durch den
Auftragnehmer.
Maßgebend für das Angebot zur Erstellung von Konstruktionen bzw. der Anfertigung der Zeichnungen sind die Vorgaben des
Auftraggebers. Für deren Inhalt ist der Auftraggeber verantwortlich.
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Vergütungen zuzüglich Mehrwertsteuer. Von dem Auftraggeber nach
Auftragserteilung veranlasste Änderungen berechtigen die TB-CAD bei vorliegendem Mehraufwand zu einer Preiserhöhung bzw.
Terminverschiebung.
3. Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen beginnen an dem Tag, an dem diese gemäß schriftlicher Vereinbarung zustande gekommen sind.
Sollten noch wesentliche technische oder kaufmännische Einzelheiten der Ausführung offen sein oder sind der TB-CAD für die
Bearbeitung benötigte Unterlagen oder Dateien noch nicht zugegangen, so wird die Lieferfrist erst nach vollständiger Klärung der
Einzelheiten bzw. Zugang der benötigten Unterlagen in Gang gesetzt.
4. Weisungsfreiheit
Die TB-CAD unterliegt bei der Durchführung der vertraglich vereinbarten Tätigkeit keiner Weisung des Auftraggebers. Die TB-CAD
erledigt ihre Tätigkeiten selbstständig.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der vereinbarten Auftragsumme ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang fällig.
Die Zahlung gilt erst als erfolgt, sobald die TB-CAD tatsächlich über den fälligen Betrag verfügen kann.
Zahlungen durch Wechsel sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die TB-CAD dazu berechtigt die gesetzlichen geregelten Verzugszinsen zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt und Urheberrechte
Die gelieferten Unterlagen bzw. Dateiinhalte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegenüber dem Auftraggeber
aus dem zugrunde liegenden Vertrag im Eigentum der TB-CAD. Mit der vollständigen Bezahlung gehen sämtliche Rechte an den aus
dem betreffenden Auftrag anzufertigenden Unterlagen bzw. Dateiinhalten auf den Auftraggeber über.
7. Rügepflicht, Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
Die angefertigten Unterlagen bzw. Dateien sind bei der Übergabe durch den Auftraggeber zu überprüfen und bestehende Mängel
müssen zur Geltendmachung etwaiger Rechte unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich bei der Firma TB-CAD angezeigt
werden.
Die TB-CAD haftet ausschließlich nur für unmittelbare Schäden oder Mängel an den Liefergegenständen, wenn ihr Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für mittelbare Schäden oder Mängel wie z.B. Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, haftet allein der Auftraggeber.
Mögliche Schadensersatzansprüche gegen die TB-CAD aus einem geschlossenen Auftrag sind auf die Höhe der vereinbarten Netto-
Vergütung beschränkt.
8. Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, Inhaber aller Eigentums- und Urheberrechte an den anzufertigenden Unterlagen zu sein. Werden durch
die Vorgaben des Auftragsgebers bei der Auftragsausführung Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber die TB-CAD von
sämtlichen Schutzansprüchen frei.
9. Erfüllungsort, Gerichtstand und Teilnichtigkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Kiel.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.